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Bundesregierung - Gute Nachrichten in Sachen Pflege: Zu Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Eltern wird künftig nur noch herangezogen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. In allen anderen Fällen übernimmt ab
Pflegebedürftige Eltern: So meistern Angehörige die Belastung
Elternunterhalt: Wann haften Kinder für pflegebedürftige Eltern | Sozialwesen | Haufe
MDR - Mitteldeutscher Rundfunk - Wer pflegebedürftige Eltern hat, soll künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro finanziell in die Pflicht genommen werden können. So steht es im Entwurf für das "Unterhaltsentlastungsgesetz". | Facebook