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BAG: Anziehen von Berufskleidung gehört zur Arbeitszeit
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Umkleidezeiten sind auch Arbeitszeit - DGB Rechtsschutz GmbH
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Gehört die Umkleidezeit automatisch zur Arbeitszeit?
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Gelten Umkleidezeiten auch als Arbeitszeit?
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Wann ist Umkleidezeit als Arbeitszeit zu bezahlen?
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Stadt Zürich ändert Personalgesetz – Uniform anziehen gilt neu als  Arbeitszeit, doch es gibt Kritik | Tages-Anzeiger
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Kolumne „Mein Urteil“: Gehört das Anziehen von Berufskleidung zur  Arbeitszeit? - Mein Urteil - FAZ
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Umkleidezeit | Kanton Zürich
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Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit | Arbeiterkammer Steiermark
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Was ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit? | Personal | Haufe
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Diese Angestellten könnten beim Umziehen Geld verdienen | Tages-Anzeiger
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Vom Beginn und Ende der Arbeitszeit | DiePresse.com
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VPOD: Umkleidezeit als Arbeitszeit – Spitäler lenken ein
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Ist Umziehen Arbeitszeit? | Rechtsanwalt Florian Wehner
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NZZ: Das Anziehen der Dienstkleider wird Teil der Arbeit : Region Zürich
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Urteil nach Polizisten-Klage: Arbeitskleidung anziehen ist Dienstzeit - DER  SPIEGEL
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Gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit? – Gastgewerbe-Magazin
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Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst  | Haufe
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Arbeit - Gehört zur Arbeitszeit: Anziehen von Schutzkleidung –  WAZ/AZ-online.de
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DIE DEBATTE UM DIE BEZAHLUNG DER UMKLEIDEZEIT - Öffentliches Personal  Schweiz
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Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten  Blaufelder
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Engagierte Kommentare zur Umkleidezeit : Region Zürich
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Urteil: Gericht: Auch das Umziehen gehört zur Arbeitszeit | Augsburger  Allgemeine
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Umziehen im Büro: Wann der Kleiderwechsel zur Arbeitszeit zählt - WELT
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Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit? - Deutsche Anwaltauskunft
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Aktuelle Ausgabe
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Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter -  absolventen.at
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Arbeitskleidung: Wann die Zeit zum Umkleiden vergütet werden muss - dhz.net
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Berufskleidung anziehen gilt als Arbeitszeit - dhz.net
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Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
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Wann das Umziehen zur Arbeitszeit gehört – B.Z. Berlin
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